Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)
Muß der Stromzähler beim Anbieterwechsel ausgetauscht werden?
Nein, es wird der Zähler bei einem Anbieterwechsel nicht ausgetauscht. Es wird nur die Zählernummer und der Zählerstand zum Wechselzeitpunkt dem neuen Versorger mitgeteilt.
Wird ein neuer Stromzähler bei einem Anbieterwechsel benötigt?
Nein, der zukünftige Versorger nutzt selbstverständlich den bereits vorhandenen Zähler. Eine Ausnahme gibt es, wenn man sich für einen der neuen "intelligenten elektronischen Stromzähler" entscheidet, (den aber auch nur wenige Versorger anbieten) mit dem eine genaue Kontrolle des Energieverbrauchs über das Internet ermöglicht wird, dann wird erst ein Neueinbau eines neuen Zählers notwendig.
Wer informiert wie den alten Stromversorger über den Wechsel?
Der neue Stromversorger informiert den alten Anbieter über den Wechsel und stimmt den genauen Wechselzeitpunkt ab. Man selbst braucht hier nichts zu machen.
Was kostet der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?
Der Wechsel selbst ist vollkommen kostenfrei. Sie können aber eine menge Geld einsparen.
Muss ich bei meinem bisherigen Stromanbieter selbst kündigen?
Nein, das sollten Sie nicht tun. Die Kündigung übernimmt Ihr neuer Stromversorger für Sie, denn dieser weiß auch genau zu wann die neue Versorgung beginnen soll. Normalerweise wird die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen. Falls nötig können Sie dem neuen Stromversorger mitteilen, dass Sie bei Ihrem alten Anbieter aufgrund des Sonderkündigungsrechts kündigen, z.B. bei einer Preiserhöhung Ihres alten Anbieters.
Was ändert sich durch den Stromanbieterwechsel?
Für Sie als Kunde ändert sich fast nichts. Lediglich die Stromrechnung wird Ihnen nun von Ihrem neuen Stromversorger ausgestellt an den Sie natürlich auch die künftigen Abschläge zahlen. Das Stromnetz und die Zähler gehören weiterhin zu Ihrem örtlichen Versorger und dieser ist auch weiterhin für die Wartung und den Störungsdienst zuständig. Dies ist gesetzlich geregelt und Ihr neuer Versörger (nicht Sie!) zahlt dafür ein Nutzungsentgeld.
Was passiert im Falle einer Insolvenz oder Konkurs vom meinem Stromversorgers?
Sie brauchen keinerlei Angst haben, denn Ihre Stromversorgung ist gesetzlich geregelt, so das Sie dadurch keinen Ausfall haben werden!
Wie wechsel ich meinen Stromversorger?
Fast nichts ist so einfach wie den Stromanbieter zu wechseln. Für Sie entstehen keinerlei Risiken und keine zusätzlichen Kosten. Ihre Stromversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Vergleichen Sie einfach die verschieden Tarife in unserem Vergleichsrechner und senden Sie Ihren Antrag online ab. kurz darauf bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail und der neue Versorger wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und alles weitere, wie z.B die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter regeln.
Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?
Der wechsel ist an gesetzlich festgeschriebene Fristen gebunden. Diese betragen ca 6 bis 8 Wochen nachdem Sie Ihren Wechsel vorgenommen haben. Natürlich muß der neue Anbiter die Kündigungsfrist von Ihrem bisherigen Stromversorger beachten. Durch diese Frist könnte sich Ihr Wechsel eventuell noch verzögern.
Was muss ich beachten, wenn ich den Antrag für den Wechsel des Versorgers ausfülle?
Der Antrag muß vollständig und richtig ausgefüllt sein. Wichtig sind Ihre Anbagen wie: Name, Adresse, Name des bisherigen Versorgers, Ihre dortige Kundennummer und Ihre Zählernummer. Diese finden Sie auf der Abrechnung Ihres bisherigen Stromanbieters. Der zählerstand kann auch noch später angegeben werden.
Kann ich auch als Mieter meinen Stromanbieter wechseln?
Ja, natürlich können Sie auch als Mieter Ihren Stromversorger wechseln. Sie brauchen Ihren Vermieter auch nicht um Elaubnis zu frage. Die benötigten Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.
Muss der Vermieter über einen Stromanbieterwechsel des Mieters informiert werden?
Ein Vermieter muss nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Mieters unabhängig von seinem Mietvertrag.
Was passiert mit den bereits gezahlten Abschlägen?
Von Ihrem alten Stromanbieter bekommen sie eine detaillierte Schlussabrechnung. Daraus ergeben sich auch die bereits geleisten Abschlagszahlungen und Ihr eventuelles Guthaben oder die Nachzahlungshöhe.
Ist der Wechsel auch mit einer Nachtspeicherheizung oder einem Zweitarifzähler möglich?
Nein, leider kann hier der Stromversorger nicht gewechselt werden, da der neue Versorger nicht mehr zwischen Tag und Nachtstrom unterscheiden würde. So würden Sie deutlich mehr Zahlen als bei Ihrem örtlichen Versorger.
Sollte ich meinen Zählerstand aufschreiben?
Den Zählerstand sollten Sie auf jeden Fall bei einem Einzug oder Auszug sowie zum Stichtag der Jahresabrechnung aufschreiben.